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Gemeinnützikeit

Krankenkassen

Eine Mitgliedschaft bei uns hat viele Vorteile – für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft. Gegenseitige Unterstützung und der Erfahrungs-austausch sind für unsere Mitgliederdie wahrscheinlich größte persönliche Bereicherung. Denn Familien mit gehörlosen Kindern wohnen oft weit voneinander entfernt, Kontakte sind entsprechend schwer zu finden.

Darüber hinaus stärkt jedes neue Mitglied im Bundeselternverband
gehörloser Kinder unser Netzwerk, unser Auftreten in der Öffentlichkeit wird deutlicher und die Chance für unsere Kinder, faire Lebens- und Lernbedingungen zu erhalten, größer.

Unsere Mitglieder sind Einzelpersonen (v. a. Eltern und Großeltern hörgeschädigter Kinder) Vereine (Fördervereine, Schulelternvertretungen, Landeselternvertretungen).

Beiträge

Vereine, Verbände o.ä.:
Jahresbeitrag 300,- Euro, Mindestbeitrag 150,- Euro

Elternvertretungen von Schulen:
Jahresbeitrag 50,- Euro, bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,- Euro

Einzelmitglied:
Jahresbeitrag 50,- Euro, bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,- Euro

Ein Antrag auf Beitragsermäßigung kann beim Vorstand
(Adresse siehe Kontakt / Impressum) gestellt werden.

Die Beiträge sind ab Januar 2010 gültig!

Wir sind vom Finanzamt Dortmund West als gemeinnütziger Verein anerkannt, der jährliche Mitgliedsbeitrag kann ebenso wie Spenden steuermindernd geltend gemacht werden.

Mitglieder erhalten zweimal pro Jahr kostenlos unser
Eltern-Magazin "Eltern helfen Eltern".

Mitglieder erhalten bei der Anmeldung zur Arbeitstagung einen
Preisnachlass von 10 Prozent.

Mitgliedern stellen wir auf Anfrage zahlreiche interessante
Informationsschriften kostenlos zur Verfügung.
Siehe Bestellzettel in der jeweils letzten Ausgabe unseres Eltern-Magazins "Eltern helfen Eltern". Hier der LINK

Bankverbindung:
Postbank Ffm, Konto: 509 596 600, BLZ 500 100 60

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Gemeinnützigkeit

Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. ist zuletzt durch den Bescheid des Finanzamtes Dortmund West vom 06.07.2010 unter
der Steuernummer 314/5704/4291 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Wir dienen den als besonders förderungswürdig anerkannten gemein-nützigen Zwecken gemäß § 52 Abs. 2 Abgabenordnung:
Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung, sowie der Studentenhilfe.

Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und unmittelbar zu unseren satzungsgemäßen Zwecken verwenden werden. Dazu gehört insbesondere: Förderung der Erziehung und Bildung gehörloser Kinder und Jugendlicher, sowie die Information und Beratung von deren Eltern.

Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden.

Bei Spendenbeträgen bis 200,- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Beleg der Überweisung an uns. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie spätestens zu Beginn des folgenden Jahres von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung.
Auf schriftliche Anforderung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung auch bei kleineren Beträgen.

Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.

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Die Krankenkassen fördern uns

Selbsthilfeförderung nach § 20 c SGB V für das Förderjahr 2010

Seit dem 01.01.2008 ist mit dem § 20 c SGB V eine grundlegende Neu-regelung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenver-sicherung in Kraft getreten. Während nach der alten Vorschrift des § 20 Abs. 4 SGB V die Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Selbsthilfe auf der Basis jeweils individueller Entscheidungen gefördert haben, gibt es seit dem 1. Januar 2008 zwei Fördermodelle.

a) Pauschalförderung:
Im Rahmen der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes- und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über einen Gemein-schaftsfonds. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll zumindest 50 % der Gesamtmittel der Selbsthilfeförderung umfassen und soll als pauschale Förderung ausgestaltet sein.

b) Projektförderung:
Neben der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung gibt es nach wie vor auf allen Förderebenen die sog. kassenindividuelle Selbsthilfe-förderung, die von den Krankenkassen eher als Projektförderung ausge-staltet ist.

Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bag-selbsthilfe.de

Unsere Arbeit im Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.
wäre ohne eine Förderung durch die Krankenkassen kaum möglich.
Wir bedanken uns an dieser Stelle für die Unterstützung.

Katja Belz, Präsidentin, September 2010

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