Eine Informationsbroschüre der "Landesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe Behinderter e.V."in Nordrhein-Westfalen. HIER MEHR.
Krankenkasse muß Tommy's Gebärdenwelt bezahlen!
Ein Interessantes Gerichtsurteil. Ist natürlich toll, daß jetzt auch
die Gerichte solche Urteile fällen.
Alle Infos darüber auf der Website von Karin Kestner:
oder direkt zum BERICHT
Krankenkassen müssen Hörgeräte bei medezinischem
Bedarf künftig in voller Höhe zahlen!
Ende 2006 ist endlich ein lange erwartetes Gerichtsurteil zur Übernahme
der Kosten für Hörgeräte bekannt geworden. Dieses bemerkenswerte und rechtskräftige Urteil stammt vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter dem Aktenzeichen L 4 KR 147/03 vom 15.06.2005.
Krankenkassen müssen Lichtsignale für Hörgeschädigte bezahlen AZ: L 1 KR 201/07; L 1 KR 151/08: Presseerklärung zum Urteil!
Das komplette Urteil als PDF!
Krankenkassen müssen Gehörlosen-Notrufanlagen bezahlen: Ein weiteres Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: AZ: L 1 KR 151 08 (PDF)