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Eine Mitgliedschaft bei uns hat viele Vorteile für den Einzelnen wie für
die Gemeinschaft. Gegenseitige Unterstützung und der Erfahrungs-austausch sind für unsere Mitgliederdie wahrscheinlich größte persönliche
Bereicherung. Denn Familien mit gehörlosen Kindern wohnen oft weit
voneinander entfernt, Kontakte sind entsprechend schwer zu finden.
Darüber hinaus stärkt jedes neue Mitglied im Bundeselternverband
gehörloser Kinder unser Netzwerk, unser Auftreten in der Öffentlichkeit
wird deutlicher und die Chance für unsere Kinder, faire Lebens- und
Lernbedingungen zu erhalten, größer. Beitrittserklärung
Unsere Mitglieder sind Einzelpersonen (v. a. Eltern und Großeltern
hörgeschädigter Kinder) Vereine (Fördervereine, Schulelternvertretungen,
Landeselternvertretungen).
Beiträge
Vereine, Verbände o.ä., Jahresbeitrag 300,- Euro,
Mindestbeitrag 150,- Euro
Elternvertretungen von Schulen, Jahresbeitrag 50,- Euro,
bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,- Euro
Einzelmitglied, Jahresbeitrag 50,- Euro,
bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,- Euro
Ein Antrag auf Beitragsermäßigung kann beim Vorstand
(Adresse siehe Kontakt / Impressum) gestellt werden.
Die Beiträge sind ab Januar 2010 gültig!
Wir sind vom Finanzamt Dortmund West als gemeinnütziger Verein
anerkannt, der jährliche Mitgliedsbeitrag kann ebenso wie Spenden
steuermindernd geltend gemacht werden.
Mitglieder erhalten zweimal pro Jahr kostenlos unser Informationsheft
"Eltern helfen Eltern".
Mitglieder erhalten bei der Anmeldung zur Arbeitstagung einen
Preisnachlass von 10 Prozent.
Mitgliedern stellen wir auf Anfrage zahlreiche interessante
Informationsschriften kostenlos zur Verfügung.
Siehe Bestellzettel in der jeweils letzten Ausgabe unseres Eltern-Magazins "Eltern helfen Eltern". Hier der LINK
Bankverbindung:
Postbank Ffm, Konto: 509 596 600, BLZ 500 100 60
Copyright © 2008, 2009 Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V.
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