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Diagnose hörgeschädigt
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In Deutschland kommen 1-2 von 1000 Kindern pro Jahr mit einer
Hörschädigung zur Welt. Eltern erhalten diese Information heute glück-licherweise relativ früh: Seit dem 1. Januar 2009 gehört das Neuge-borenen-Hörscreening zur Standard-Untersuchung nach der Geburt. Das bedeutet, dass in der Regel spätestens bis zur U3 die Diagnose fest-steht. Im Vergleich zu früher ist das ein großer Fortschritt, denn oft fiel die Hörschädigung der Kinder erst sehr viel später auf, gezielte Förderung kam dann zu spät.
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Was sich aber niemals verändern wird ist der Schock, der oftmals mit der Diagnose „hörgeschädigt“ einhergeht. Oftmals, weil 90 Prozent aller Eltern hörgeschädigter Kinder selbst hörend sind und die Auswirkung der Beeinträchtigung überhaupt nicht einschätzen können. Genau so enig wie sie wissen, wie Gehörlose leben, lernen, und wie sie sozialisiert
sind. Angst, zumindest Verunsicherung ist meist die Folge, der Informa-tionsbedarf entsprechend groß.
Einseitige Beratung durch Ärzte und Fachleute ist Standard. Die erste „Beratung“ der Eltern findet erfahrungsgemäß bereits im Krankenhaus statt. Durchgeführt von Ärzten ist sie zunächst rein auf die medizin-ischen und technischen Möglichkeiten ausgerichtet.
Das bedeutet, dass je nach Schweregrad der Hörschädigung die Versor-gung mit Hörgeräten oder einem Cochlea Implantat (CI) vorgeschlagen wird. Der weitere Weg führt zu Akustikern und nach Möglichkeit zu einer Frühförderstelle. Beide Instanzen informieren und beraten ebenfalls in der Regel dahin, wie das Kind bestmöglich in die lautsprachlich orientierte Welt integriert werden kann.
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Umfassende und wertfreie Beratung ist wichtig!
Eine Hörschädigung bedeutet aber oft, dass, egal wie gut und wie früh in Kind mit diesen technischen Hilfsmitteln versorgt ist, Lautsprache mühsam erlernt werden muss. Vor allem wenn die Hörschädigung gravierend ist und Hörgeräte nur bedingt Sprache übermitteln können und erst recht, wenn ein CI implantiert wurde. Leider wird im Rahmen der Beratungen nur selten auf die Möglichkeit hingewiesen, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) zu erlernen. Sie ist seit dem Jahr 2002 offiziell als vollwertige Sprache in Deutschland anerkannt. Und sie sollte als „Muttersprache“ jedem hochgradig schwerhörigen und gehörlosen Kind vermittelt werden, denn sie ist die einzige Sprache, die mühelos erlernt werden kann. Dazu zeigen sämtliche Forschungser-gebnisse, dass das Erlernen von DGS den Erwerb der Lautsprache nicht behindert im Gegenteil! Bilinguale Förderung ist deshalb auch dann das richtige Stichwort, wenn sich Eltern für einen vorwiegend laut-sprachlich orientierten Weg entscheiden. Nur mit einem einwandfrei funktionierenden Kommunikationssystem ist Förderung fruchtbar und Bildung möglich.
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Zeit das wichtigste Gut bei der Entscheidungsfindung.
Eltern werden nach der Diagnose „hörgeschädigt“ frontal mit dem Faktor „Zeit“ konfrontiert. Schnell soll eine Entscheidung getroffen werden, um dem Kind möglichst schnell „Hören“ zu ermöglichen. Dabei ist Zeit daswichtigste Gut. Natürlich sollten Eltern möglichst schnell einen Weg suchen, mit ihrem hörgeschädigten Kind zu kommunizieren. Aber letztlich können nur Eltern, die sich in Ruhe über sämtliche Möglichkeiten informiert haben, nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung für ihr Kind treffen. Nur so können sie kompetent mit ihrem Kind den weiteren Lebensweg gestalten unabhängig. Und nur so können sie ihrem Kind das nötige Selbstvertrauen geben, das es für seinen Lebensweg wie jedes andere Kind auch dringend braucht.
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Copyright © 2011, Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.
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