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Gemeinnützigkeit
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. ist zuletzt durch den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I (Berlin) vom 11.11.2022 unter der Steuernummer 27/657/55289 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir dienen den als besonders förderungswürdig anerkannten
gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abs. 2 Abgabenordnung: Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung, sowie der Studentenhilfe.
Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und unmittelbar zu unseren satzungsgemäßen Zwecken verwenden werden. Dazu gehört insbesondere: Förderung der Erziehung und Bildung gehörloser Kinder und Jugendlicher, sowie die Information und Beratung von deren Eltern.
Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden.
Bei Spendenbeträgen bis 300,- € genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Beleg der Überweisung an uns. Sie können sich zusätzlich den vereinfachten Spendennachweis herunterladen.
Bei Beträgen von mehr als 300,- € erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.
Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.